ELA-Voraussetzungen
Für die Anwendung von
ELA
sind Voraussetzungen im Bereich Räumlichkeit/Ausstattung und Qualifikation der MitarbeiterInnen
zu erfüllen.
Räumliche Ausstattung
Für die Durchführung von
ELA
benötigen Sie einen entsprechenden Testraum, der die ungestörte Durchführung der
Tests ermöglicht. Zur Ausstattung des Raumes, bzw. ggf. angrenzender Räumlichkeiten
gehören verschiedene Geräte und Materialien. Grundvoraussetzung für die Anwendung
sind:
- Pulsmesser, Stoppuhr, Maßband
- diverse Kleinmaterialien
- Gymnastikmatte
- Zugang zu Treppenhaus und Gehstrecke
- Stuhl (verschiedene)
- Leiter
- Handkraftdynamometer
- Kisten zur Lastenhandhabung und geeignete Gewichte
- höhenverstellbares Regalsystem
- höhenverstellbare Arbeitseinheit für Arbeit in Vorhalte/über Kopf
- Schlitten/Wagen für Ziehen und Schieben
- Gleichgewichtsbalken
Qualifikation
Zur Anwendung des FCE-Verfahrens
ELA
insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung ist eine entsprechende Schulung
zwingend notwendig.
Voraussetzung für die Teilnahme an der
ELA-Schulung ist eine Ausbildung im Bereich Sporttherapie, Physiotherapie,
Ergotherapie oder Medizin und entsprechende Berufserfahrung.
Die Schulung im Verfahren
ELA
ist integriert in unser Schulungsangebot „Assessment
und Therapie in der beruflich orientierten medizinischen Rehabilitation”.
Mit Teilnahme an der Schulung erwerben Sie das Recht zur Nutzung des Verfahrens
ELA. Gleichfalls erhalten Sie das Testhandbuch und elektronische Dokumentationsvorlagen.
Falls Sie exklusiv an einer Schulung im Verfahren
ELA
interessiert sind, sprechen Sie uns einfach an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein
maßgeschneidertes Angebot.